JudikaturJustizRS0096193

RS0096193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2013

Der Tatbestand des § 307 StGB ist schon mit dem Anbieten, Versprechen oder Gewährung eines Vermögensverteils vollendet; dass der Bestochene dann auch tatsächlich pflichtwidrig handelt, ist nicht erforderlich.

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