Spruch I. Den Nichtigkeitsbeschwerden wird, und zwar jener des Angeklagten Hans B teilweise und jener der Angeklagten Gudrun B zur Gänze, Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen dieser beiden Angeklagten wegen des Vergehens der versuchten Begünstigung …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden ua der am 6. Oktober 1941 geborene Kaufmann Hans B und die am 10. Dezember 1941 geborene Hausfrau Gudrun B des Vergehens der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB (IV/1 und 2), Hans B überdies des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Geri…
Rechtliche Beurteilung Den Beschwerden kommt insoweit Berechtigung zu, als sie gegen die Schuldsprüche laut Punkt IV/ wegen versuchter Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB gerichtet sind. Den Tatbestand der Begünstigung verwirklicht, wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung…