RS0096118 – OGH Rechtssatz
RS0096118 – OGH Rechtssatz
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Wegen Sozialversicherungsbeiträgen, für die ein vollstreckbarer Rückstandsausweis vorliegt, ist unbeschadet der weiteren Frage, ob wegen der Rechtsnatur der Sozialversicherungsbeiträge überhaupt ein privatrechtlicher Anspruch vorliegt, ein Anschluß an das Strafverfahren als Privatbeteiligter rechtlich nicht möglich.