JudikaturJustizRS0096118

RS0096118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1955

Wegen Sozialversicherungsbeiträgen, für die ein vollstreckbarer Rückstandsausweis vorliegt, ist unbeschadet der weiteren Frage, ob wegen der Rechtsnatur der Sozialversicherungsbeiträge überhaupt ein privatrechtlicher Anspruch vorliegt, ein Anschluß an das Strafverfahren als Privatbeteiligter rechtlich nicht möglich.