Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Hermann A ist schuldig, am 26.September 1978 in C als Bürgermeister dieser Gemeinde, sohin als Beamter dadurch, daß er in einer Auszahlungsanordnung an die…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann A von der wider ihn erhobenen Anklage, am 26.September 1978 in C als Bürgermeister der vorerwähnten Gemeinde, sohin als Beamter dadurch, daß er in einer Auszahlungsanordnung an die Gemeindekasse C, lautend auf den Betrag von 7.000 S, an Franz B, als…
Rechtliche Beurteilung Diesen bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z. 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zuzuerkennen ist. Vorweggenommen sei, daß der Bürgermeister einer (inländischen) Gemeinde unter den - auch für die Bestimmung des § 31…