JudikaturJustizRS0096031

RS0096031 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2014

Die Schädigung nach § 302 StGB kann nicht nur einen Parteienanspruch, sondern auch eine konkrete, das heißt eine auf einer bestimmten Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung) beruhende Maßnahme einer Gebietskörperschaft betreffen, worunter auch das Verfahren vor der Gemeinde zur Genehmigung von Bauführungen fällt. An einem solchen konkreten öffentlichen Recht ist die Gebietskörperschaft nicht nur dann geschädigt, wenn die (Enderledigung) Erledigung einer Sache materiell unrichtig ist, sondern auch dann, wenn die Verfahrensvorschriften (hier diejenigen zur Prüfung eines Antrags auf Baubewilligung) rundweg übergangen werden (SSt L/6, EvBl 1982/158, 13 Os 54/85, 9 Os 7/86 mit weiteren Nachweisen; vgl ferner EvBl 1987/72).

Entscheidungen
11