Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.März 1940 geborene Beamte der Gemeinde Wien, Josef A, des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien als Werkmeister der Magistratsabteilung 24 der Gemeinde Wien, sohin als Beamter, für die …
Rechtliche Beurteilung Zwar kann den Beschwerdeausführungen zum Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO (hilfsweise und unzutreffend auch Z. 10) nicht gefolgt werden, daß ein Beamter, der im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, wie im vorliegenden Fall der Angeklagte, tätig wird, nur dann nach § 304 StGB st…