JudikaturJustizRS0095931

RS0095931 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2001

Unter einer "In-Beschlagnahme" von Sachen in der Bedeutung des § 271 StGB ist deren zwangsweise Bereitstellung zur Verfügung einer Behörde im Sinne eines solcherart begründeten öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zu verstehen.

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2