Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Februar 1944 geborene Josef A der Vergehen des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 2 StGB und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er I./ im März 1979 in Leobersdorf mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Get…
Rechtliche Beurteilung Im Rahmen der Mängelrüge wendet er sich gegen den Schuldspruch wegen Vergehens des schweren Betruges. Er führt eine Unvollständigkeit der Urteilsbegründung mit der Argumentation ins Treffen, das Erstgericht habe übersehen, daß nach den vorgelegten Rechnungen über 18.000 S, 10.000 S, 7.600 S und 9.68…