JudikaturJustizRS0095812

RS0095812 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2022

"Im Rechtsverkehr" bedeutet die Verwendung der gefälschten oder verfälschten Urkunde wegen ihres Inhalts in rechtserheblicher Weise. Dafür reicht zwar bloßes Renommieren nicht aus, wohl aber eine Einflussnahme zwecks rechtserheblicher Reaktion eines anderen.

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