Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elemam A***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 26. September 2011 in Salzburg außer den Fällen des § 201 StGB Tirsa K***** mit Gewalt, indem er sie am Arm erfasste und gegen eine Hauswand…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus den Gründen des § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a, 10 und 10a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten schlägt fehl. Den Einwänden ist gemeinsam, dass der Beschwerdeführer die Bedeutung des festgestellten tateinheitlichen intensiven Betastens der Brüste für die Erfüllung des Tat…