Spruch In der Strafsache gegen Perica A wegen §§ 223 Abs 1, 224; 231 Abs 2; 15, 127 Abs 1 StGB verletzt das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23. Jänner 1979, GZ 5 Vr 1268/78-16, insoweit als Perica A damit auch des Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach dem § 231 Abs 2 StGB schuldig erkannt w…
Text Gründe: Der am 9. Dezember 1962 geborene kaufmännische Lehrling Perica A wurde mit dem Urteil eines Schöffensenates des Jugendgerichtshofes Wien vom 23. Jänner 1979, GZ 5 Vr 1268/78-16, der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 1, 224 StGB, des Gebrauchs fremder A…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23. 1. 1979, GZ 5 Vr 1268/78-16, steht - soweit Perica A damit auch des Vergehens nach dem § 231 Abs 2 StGB schuldig erkannt wurde - mit dem Gesetz nicht im Einklang. Das Vergehen nach dem § 223 Abs 1 (224) StGB setzt den Vorsatz des Täters voraus, daß die…