JudikaturJustizRS0095694

RS0095694 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Als "Unterdrücken" im Sinne des § 229 Abs 1 StGB ist jede (vorsätzliche) Handlung anzusehen, die die Urkunde zwar unversehrt erhält, den Berechtigten jedoch um die Möglichkeit bringt, sich ihrer zu bedienen.

Entscheidungen
16