Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung und der Beschwerde wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1947 geborene Kaufmann Alois F*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und…
Rechtliche Beurteilung Zur Faktengruppe A (fahrlässige Krida): Gegen den Schuldspruch wegen fahrlässiger Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB (Faktum A/I) mit Tatzeit 1980 bis 31.Dezember 1982 wendet der Beschwerdeführer ein (Z 9 lit. b), daß diese Tat bereits verjährt sei. Dieser Einrede zuwider war jedoch die 5-jährige Ver…