Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben und über den Angeklagten unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe von 360 (dreihundertsechzig) Tagessätzen, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 (einhundertachtzig) Tagen, verhängt. Di…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Jänner 1946 geborene Gerhard A des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Laut Schuldspruch forderte er am 16.Oktober 1983 bei den niederöstereichischen Landtagswahlen 1983 als Vorsitzender der Geme…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge versagt. Nach den Urteilsfeststellungen forderte der Angeklagte, obwohl er wußte, daß Josef C bis zum Schluß der Wahlzeit (um 11 Uhr) nicht zur Wahl erschienen war, den Wahlbeisitzer Wilhelm B (vor der Stimmenauszählung) auf, Josef C in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen, kreuzte …