Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Mai 1969 geborene Dietmar J***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3.April 1991 in Graz "außer den Fällen des § 201 StGB" Katja B***** mit Gewalt zur Duldung einer geschlech…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Beschwerdeführer im Rahmen der Mängelrüge (Z 5) im Urteil eine Auseinandersetzung mit dem der inkriminierten Tat vorangegangenen Geschehen, insbesondere damit vermißt, daß er mit dem Tatopfer, seiner ehemaligen Lebensgefährtin, am Tatort (dem Stiegenhaus ihres Wohnhauses) eine längere, ha…