JudikaturJustizRS0095668

RS0095668 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2022

Auch eine - nicht bloß flüchtige - mittelbare Kontaktierung des Geschlechtsteils des Opfers über der Unterhose entspricht nach gesicherter Rechtsprechung dem in § 202 StGB normierten Gesetzesbegriff der geschlechtlichen Handlung.

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