Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Aus deren Anlass (§ 290 Abs 1 StPO) wird das angefochtene Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung der zum Schuldspruch 2 festgestellten Tatsachen als das Verbrechen der versuchten Schändung nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB aF, …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB aF (2) schuldig erkannt. Demnach hat er am 28. Juni 2003 in Lustenau 1) Gönül Ö***** außer dem Fall des § 201…
Rechtliche Beurteilung Der vom Angeklagten dagegen aus § 281 Abs 1 Z 1a, 5, 5a und 10 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Aus dem erstbezeichneten Nichtigkeitsgrund (Z 1a) rügt der Beschwerdeführer, dass der kontradiktorischen Vernehmung (§ 162a StPO) der Zeugin Gönül Ö***** (ON 14) „der not…