JudikaturJustizRS0095607

RS0095607 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1995

Ein nur mit dem Abhängigkeitsverhältnis als in einen Bordellbetrieb eingegliederte Prostituierte spezifisch verknüpfter Aufenthalt im Inland entspricht nicht dem gewöhnlichen Aufenthalt des Tatopfers.

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3