Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Friedrich A wird, soweit sie sich gegen den Schuldspruch Punkt III) wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 1, 224 StGB richtet, Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in diesem Schu…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Jänner 1949 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Zeitschriftenvertreter Friedrich A I./ des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 12 StGB, II./ des Verbrechens der Hehler…
Rechtliche Beurteilung Zum Schuldspruch Punkt I): Der, aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeitsgründe der Z 3 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO erhobene Beschwerdeeinwand, das Ersturteil habe 'im Spruch zu Punkt I) nicht genau konkretisiert, was Einbruchsdiebstahl ist und was nicht', und es sei undeutlich, weil es nicht zu Punkt …