JudikaturJustizRS0095446

RS0095446 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2015

Eine falsche Urkunde produziert, wer urkundliche Erklärungen mit dem Anschein ausstellt, als stammten sie von einer anderen Person. "Falsch" ist daher im Sinne von unecht in Bezug auf den Urkundenaussteller zu verstehen.

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