Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt II c des Urteilssatzes und im Strafausspruch (unbeschadet des Ausspruchs über die Vorhaftanrechnung nach § 38 StGB.) aufgehoben sowie gemäß § 288 Abs. 2 Z…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Mai 1948 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann Josef A der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. (Punkt II c des Urteilssatzes) und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z.…
Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch - ausgenommen jenen wegen Körperverletzung laut Punkt III des Urteilssatzes bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 5, 9 lit. a und 10 des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Nach den wesentlichen Urteilskonstatierungen ler…