JudikaturJustizRS0095232

RS0095232 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2021

Den Kriterien der Gewalt im Sinn des § 201 Abs 2 StGB genügt nach gefestigter Judikatur jede Art von Gewalt als Einsatz einer nicht ganz unerheblichen physischen Kraft zur Überwindung eines wirklichen oder vermuteten Widerstandes, ohne dass daraus eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung folgen muss.

Entscheidungen
18