JudikaturJustizRS0095207

RS0095207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2008

Ausbeutung verlangt eine rücksichtslose Ausnützung, die sich gegen die vitalen Interessen der Prostituierten richtet, so durch Wegnahme des ganzen oder überwiegenden Verdienstes, ferner durch Zwang zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution.

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