JudikaturJustizRS0095029

RS0095029 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2014

Die Privilegierung stellt ausschließlich auf einen Vorteil des zum Verletzten in einem nahen Angehörigenverhältnis stehenden Beteiligten ab und umfasst somit die unrechtmäßige Bereicherung eines Dritten nicht.

Entscheidungen
5