Spruch Die Urteile 1./ des Bezirksgerichtes Enns vom 3. September 1982, GZ 2 U 304/82-6, mit dem Ljubomir A von der Anklage, er habe ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung erhalten zu haben, eine Tätigkeit, die den örzten vorbehalten ist, und zwar die Diagnose und Therapie vo…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Enns vom 3. September 1982, GZ 2 U 304/82-6, wurde der jugoslawische Staatsangehörige Ljubomir A von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe das Vergehen der Kurpfuscherei nach dem § 184 StGB begangen, gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Das Bezirksg…
Rechtliche Beurteilung Die Urteile des Bezirksgerichtes Enns und des Kreisgerichtes Steyr stehen mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß dem § 1 a ÄrzteG ist die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes ausschließlich den praktischen Ärzten und den Fachärzten vorbehalten (Abs 1). Sie besteht in der eigenverantwortlich…