JudikaturJustizRS0094944

RS0094944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Oktober 2023

Feuersbrunst ist ein ausgedehnter, mit gewöhnlichen Mitteln nicht mehr beherrschbarer Brand gleich einer entfesselten Naturgewalt, der (fremdes) Eigentum in großem Ausmaß erfasst.

Entscheidungen
35