JudikaturJustizRS0094925

RS0094925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2007

Die Zurückziehung des Verfolgungsantrags bewirkt das Erlöschen des staatsanwaltschaftlichen Strafanklagerechtes. Damit ist die weitere gerichtliche Verfolgung wegen des inkriminierten Tatgeschehens oder eines Teilaktes davon ausgeschlossen.

Entscheidungen
2