Spruch I. Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Dr. Karl J, Dr. Hermann B und Mag. Adolf C wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, 1. in den Schuldsprüchen A 1 a bis d und A 2 betreffend Dr. Karl J, B 2 und F betreffend Mag. Adolf C und B 3 a bis e b…
Text Gründe: Mit dem laut Beschluß vom 1. Dezember 1983, ON 558, ergänzten Urteil des Schöffengerichts wurden der am 7. Dezember 1952 geborene Student Gerhard A, der am 11. April 1941 geborene Steuerberater Dr. Karl J, der am 1. Juni 1947 geborene kaufmännische Angestellte Dr. Hermann B, der am 21. Septe…
Rechtliche Beurteilung Soweit aber in Begründung dieser Schuldsprüche weiters ausgeführt wird, das Geständnis stehe im Einklang mit den übrigen Beweisresultaten, ohne diese anzugeben, und die Auffassung vertreten wird, Dr. J habe die wirtschaftliche Lage der Mutterfirmen - der Firmen L Handelsgesellschaft m.b.H. und P Blu…