JudikaturJustizRS0094918

RS0094918 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2011

Der Machthaber hat dem Machtgeber den größtmöglichen Nutzen zu verschaffen, weshalb jedes den Interessen des Vertretenen abträgliche Verhalten des Machthabers Missbrauch ist.

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18