Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß die über Helga W***** verhängte Freiheitsstrafe auf ein Jahr herabgesetzt wird. Gemäß dem § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Helga W***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach den §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 12 (zu ergänzen: dritter Fall - vgl. SSt. 50/2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Hof am Leithagebirge und in Bruck an…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist festzuhalten, daß im Ersturteil die Angeklagte Helga W***** in Ansehung der Schuldspruchfakten 1 b aa und 1 b bb als Mittäter bezeichnet wird, obgleich es sich beim Tatbestand des § 156 StGB um ein Sonderdelikt handelt, bei dem als unmittelbare Täter nur der Gemeinschuldner und die leiten…