Spruch In der Strafsache AZ 34 Hv 107/10p des Landesgerichts Innsbruck verletzt das Urteil dieses Gerichts vom 28. Oktober 2010 (ON 15) § 146 StGB und § 148 zweiter Fall StGB. Es werden dieses Urteil und demzufolge auch der unter einem gefasste Beschluss auf Widerruf einer bedingten Strafnachsicht sowie e…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 28. Oktober 2010 (ON 15) wurde Jasmin F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Referat der Entscheidungsgründe im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer gegen das Urteil gemäß § 23 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, tragen diese Konstatierungen die vorgenommene Subsumtion nicht. Der Tatbestand des Betrugs (§ 146 StGB) setzt zunächst eine Täuschungshandlung, als…