Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den die Angeklagten Edwin A und - insoweit gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO. - Harald B betreffenden Schuldsprüchen (Punkt F 1 und 2 des Urteilssatzes) und demgemäß in den diese beiden Angeklagt…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der (nun arbeitslose) Bankangestellte Edwin A und der Kaufmann Harald B wegen des Verbrechens des Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt. Nach dem Urteilsspruch (Punkt F des Urteilssatzes) liegt ihnen zur Last, sie hätten 'mit dem…
Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen zum Nichtigkeitsgrund der Z. 5 des § 281 Abs. 1 StPO. über eine mangelhafte und widersprüchliche Begründung der subjektiven Tatseite kann Berechtigung nicht versagt werden. Gewiß ist - worauf das Erstgericht abstellt - ein präsenter Deckungsfonds grundsätzlich nur bei der Veruntreuu…