Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Johann A wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch dieses und gemäß dem § 290 Abs 1 StPO auch des Angeklagten Erwin B wegen (teils) versuchten Betruges (Punkt 2 des Urteilssatzes) sowie demgemäß …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19. Jänner 1949 geborene Maurer Johann A und der am 8. November 1932 geborene Hilfsarbeiter Erwin B des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 und 15 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht stellte fest, daß …
Rechtliche Beurteilung Der Vorwurf mangelhafter Begründung im Sinne des § 281 Abs 1 Z 5 StPO richtet sich gleichfalls gegen die Urteilsannahme, daß die in Rede stehende Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt Dr. C als Vereter des Beschwerdeführers und der Versicherungsgesellschaft erst am 17. Jänner 1977 getroffen wurde. Auch…