JudikaturJustizRS0094588

RS0094588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2009

Mögliche Realkonkurrenz, wenn sich Vorgangsweise des Schuldners nicht im Betrug erschöpft, sondern in weiterer Folge überdies eine Schmälerung der Befriedigungsrechte der Gläubiger durch Verringerung des - sei es auch betrügerisch erlangten - dem exekutiven Zugriff der Gläubiger unterliegenden Vermögens des Schuldners bewirkt wird.

Entscheidungen
4