JudikaturJustizRS0094582

RS0094582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2008

Gleich dem § 205 c StG ist für die missbräuchliche Verfügung Wissentlichkeit, in Ansehung der Zufügung eines Vermögensnachteils zumindest bedingter Vorsatz nötig.

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