JudikaturJustizRS0094545

RS0094545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Untreue ist Mißbrauch rechtlich eingeräumter Verfügungsmacht; der Täter ist nach seiner Vertretungsmacht nach außen, nicht aber nach seinen Verpflichtungen im Innenverhältnis zu seinem Tun berechtigt.

Entscheidungen
39