Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben. 1. Der Ausspruch, Peter Andreas A habe auch zu A 1 und 2 das Verbrechen des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2, 148, zweiter Fall, StGB. begangen, wird auf gehoben und insoweit gemäß § 288 Abs. 2 Z.…
Text Gründe: Der am 23.Juni 1946 geborene Peter Andreas A wurde des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2, 148, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen kaufte der Angeklagte in einem Cafehaus je einen verfälschten,…
Rechtliche Beurteilung Berechtigung kommt der Nichtigkeitsbeschwerde jedoch zu, soweit darin unter § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. b StPO. vorgebracht wird, das Erstgericht habe sich nicht mit der Frage des Rücktritts vom Versuch (§ 16 Abs. 1 StGB.) auseinandergesetzt. Ein solcher lag nämlich laut Urteilssachverhalt zumindest in A…