JudikaturJustizRS0094471

RS0094471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 2022

Eine Vermögensbeeinträchtigung tritt immer schon dann ein, wenn eine Gewinnchance eines Glücksgeschäftes vereitelt wird (hier zu - bloß vorgetäuschten - Börsengeschäften, ua Warenterminkontrakten).

Entscheidungen
4