Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Werner B wird teilweise, jener des Rudolf C zur Gänze Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen - so insbesondere auch im Ausspruch nach § 26 StGB. - unberührt bleibt, einerseits in Stattgebung dieser Rechtsmittel (nämlich zu den Punkten I …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 11. Februar 1961 geborene Kurt A, der am 12. September 1958 geborene Werner B, der am 6. Mai 1960 geborene Peter B und der am 24. März 1958 geborene Rudolf C - sämtliche beschäftigungslos - einer Mehrzahl gerichtlich strafbarer Handlungen schuldig e…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Werner B: Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes der Z. 5 des § 281 Abs. 1 StPO. rügt der Angeklagte in Ansehung des Diebstahlsfaktums I) 4) die Feststellung, er habe bei diesem Diebstahl eine geladene Pistole mitgeführt, um den (allfälligen) Widerstand …