JudikaturJustizRS0094386

RS0094386 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2004

Ohne tatsächlich mögliche Schädigung kann - auch wenn der Täter eine unrichtige Beurkundung in Begünstigungsabsicht vorgenommen hat - weder Betrug noch Amtsmißbrauch vorliegen.

Entscheidungen
5