Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Oktober 1958 geborene Daniel A 1. des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 2. des Vergehens des Eingriffes in fremdes Jagdrecht nach dem § 137 (zu ergänzen: zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er zu 1. in …
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf den Par 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. In der Mängelrüge wendet er sich mit der Behauptung einer Unvollständigkeit der Urteilsgründe gegen den Schuldspruch wegen Vergehens des schweren Diebstahls. Das Erstge…