Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, teils auch aus ihrem Anlaß im Schuldspruch laut Pkt. I/1/13 und 21 sowie II/9 des Urteilssatzes, sowie demgemäß auch im Strafausspruch, der darauf beruhende Widerrufsbeschluß aufgeh…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz H***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall StGB sowie der Vergehen der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB, des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs 1 StGB und des…
Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Betruges bekämpft der Beschwerdeführer mit einer auf § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, jenen wegen des Verbrechens der Veruntreuung mit den Nichtigkeitsgründen nach § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und b StPO und den …