JudikaturJustizRS0094200

RS0094200 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Ob der Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz sich auf die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen bezieht oder nur auf eines der angeführten Elemente, ist ohne Bedeutung, zumal Täuschung über beide Elemente keine verstärkte Tatbestandsmäßigkeit bedeutet.

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