JudikaturJustizRS0094114

RS0094114 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2021

Bei Vermögensdelikten gehört zum Schaden stets der Betrag an Umsatzsteuer, der zulässig in Rechnung gestellt wurde. Ob der Steuerschuldner in der Folge die Umsatzsteuer abführt, ist eine finanzstrafrechtliche Frage (§ 33 FinStrG), die mit dem Vermögensdelikt einer anderen Person nichts zu tun hat.

Entscheidungen
7