JudikaturJustizRS0094084

RS0094084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1994

Das anvertraute Gut ist bereits veruntreut, wenn durch Zueignung die Möglichkeit des Berechtigten, die Sache zurückzuerhalten, ernsthaft in Frage gestellt wird.

Entscheidungen
4