JudikaturJustizRS0093978

RS0093978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2014

Erpressung einerseits und Förderung gewerbsmäßiger Unzucht und Zuhälterei andererseits stehen zueinander weder im Verhältnis der Spezialität noch in jenen der Konsumtion.

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