Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Maximilian A ist schuldig, er hat am 23.Oktober 1983 in Innsbruck versucht, Hildegard B durch Vorhalten einer Schreckschußpistole, verbunden mit der Aufforde…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maximilian A - abweichend von der auf das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB lautenden Anklage - des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. Oktober 1983 in…
Rechtliche Beurteilung Diese Auffassung bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die sich als berechtigt erweist: Den Überlegungen des Erstgerichtes zuwider besteht kein Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung zur Frage der Abgre…