JudikaturJustizRS0093974

RS0093974 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1985

Abgrenzung zwischen Nötigung zum Beischlaf und Erpressung (hier:

Nötigung einer bloß zur entgeltlichen Duldung eines außerehelichen Geschlechtsverkehrs bereiten Person weiblichen Geschlechtes, dies unentgeltlich zu tun.

Entscheidungen
5