Spruch 1. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch 1. a und b, demgemäß auch im Strafausspruch und im Privatbeteiligtenzuspruch von 1,360.830 S (soweit er sich auf den Schuldspruch 1.a und b gründet) aufgehoben und g…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef G***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er sich am 9. Februar 1996 in Deutschlandsberg die nachbezeichneten Güter im Gesamtwert von 1,815.810 S, die ihm anvertraut worden waren, näm…
Rechtliche Beurteilung Zutreffend wendet die Rechtsrüge (Z 9 lit a) ein, das Erstgericht habe den diesem Schuldspruch zugrundeliegenden Sachverhalt rechtsirrtümlich dem Grundtatbestand des § 133 Abs 1 StGB unterstellt, weil das tatgegenständliche Vorsteuerguthaben niemals zum Vermögen der D***** GesmbH gehört habe und de…