JudikaturJustizRS0093930

RS0093930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 1991

Die Entfremdung eines Kraftfahrzeuges ist unter die Tatbestände nach §§ 127 ff oder 135 oder 136 StGB zu subsumieren, je nach dem, ob der Vorsatz des Täters auf unrechtmäßige Bereicherung, Schädigung durch dauernden Gewahrsamsentzug oder auf unbefugten Gebrauch gerichtet ist.

Entscheidungen
16