Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 25. März 2002 in Wien A) fremde bewegliche Sachen, …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 5a und 9 (zu ergänzen: lit) a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Soweit in der Mängelrüge (Z 5) zum Schuldspruch A das Urteil als widersprüchlich gerügt wird, weil die Diebsbeute im Urteilsspruch mit ca 1 6 0 EUR, in den Entscheidungsg…