Spruch 1. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen wegen des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 StG…
Text Gründe: D er am ***** geborene ***** wurde des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), des "Verbrechens" (richtig: Vergehens) der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 (Abs. 1) StGB (II.), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (I…
Rechtliche Beurteilung Zu den Urteilstaten I bis IV: In Ansehung dieser Fakten liegt dem Angeklagten - zusammengefaßt wiedergegeben - zur Last, im Frühjahr 1988 ***** und ***** durch Anwendung von Hypnose widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zu im Urteil näher beschriebenen Unzuchtshandlungen mißbraucht (I 1 u…