Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, der Angeklagte habe den ihm zur Last fallenden Diebstahl eines Gewehres (samt Hülle) durch Einsteigen (§ 129 Z 1 StGB) begangen, ferner in der rechtlichen Beurteilung der …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Februar 1954 geborene keiner Beschäftigung nachgehende Gerhard A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Anfang August 1977 in Wien ei…
Rechtliche Beurteilung Die Rüge versagt. Die äußere Tathandlung eines Diebstahls im Sinne des § 127 Abs. 1 StGB besteht darin, daß der Täter einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Wesentlich ist daher die Beseitigung eines (noch aufrechten) Gewahrsams (d.i. die tatsächliche und unmittelbare Herrschaft einer …