Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 5.Mai 1958 geborene Bäckerlehrling Johannes B des Vergehens des versuchten Diebstahls nach § 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. und des Vergehens der (zu ergänzen: versuchten) dauernden Sachentziehung nach (richtig) § 15, 135 Abs. 1 und 2 St…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war mithin zu verwerfen. Der Jugendschöffensenat verurteilte Johannes B gemäß § 28, 135 Abs. 2, erster Strafsatz, StGB. zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB. unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Bei der Strafbem…